aus wistra 5/2026
Im Landtag von Sachsen-Anhalt ist durch einen Fragesteller darauf hingewiesen worden, dass die Steuerverweigerung und gezielte Umgehung steuerlicher Pflichten durch Reichsbürger- und Selbstverwalterstrukturen eine erhebliche Belastung für Behörden und öffentliche Haushalte sind. Wo staatliche Regeln grundsätzlich infrage gestellt werden, stiegen Aufwand, Risiken und Steuerausfälle gleichermaßen. Das inzwischen verbotene sog. Königreich Deutschland sei in Sachsen-Anhalt aktiv gewesen und habe organisatorische Strukturen aufgebaut, die steuerrechtliche Vorgaben bewusst unterlaufen sollten. In ähnlich gelagerten Fällen hätten Reichsbürger erfundene Schadensersatzforderungen gegenüber Richtern, Justizangestellten und Landesbediensteten versucht durchzusetzen.
Das Finanzministerium merkt hierzu an (Drs. 8/6447), dass unter dem Oberbegriff „Reichsbürger/Selbstverwalter“ Gruppierungen und Einzelpersonen zu verstehen sind, die aus unterschiedlichen Motiven und mit unterschiedlichen Begründungen – u.a. unter Berufung auf das historische Deutsche Reich – verschwörungstechnische Argumentationsmuster oder ein selbst definiertes Naturrecht die Existenz der Bundesrepublik Deutschland und deren Rechtssystem ablehnen, den demokratisch gewählten Repräsentanten die Legitimation absprechen oder sich gar in Gänze als außerhalb der Rechtsordnung stehend definieren und deshalb in aller Regel die Besorgnis besteht, dass sie Verstöße gegen die Rechtsordnung begehen. Sowohl in den Statistiken der Finanzverwaltung als auch in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) würden Verweigerungen oder Straftaten mit Bezug zu „Reichsbürgern“ bzw. „Selbstverwaltern“ nicht abgebildet.
Die Verfassungsschutzbehörde rechne derzeit in Sachsen-Anhalt etwa 700 Personen der Szene der „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ zu. Seit 2020 seien 342 Personen durch Steuerhinterziehung, Steuerverweigerung sowie die Verweigerung von Bußgeldern und sonstigen Abgaben aufgefallen. In 13 Fällen sei es zu Strafverfahren gekommen. Durchgeführte Vollstreckungsmaßnahmen gegen Reichsbürger und Selbstverwalter würden in behördlichen Statistiken nicht gesondert aufgezeichnet.
Im Hinblick auf ergriffene Schutzmaßnahmen weist das Ministerium u.a. auf folgende Punkte hin:
„Landesfinanzverwaltung Zum Schutz wurden und werden den Bediensteten der Landesfinanzverwaltung interne Handlungsempfehlungen zur Verfügung gestellt, die nicht zur Veröffentlichung bestimmt sind. Diese enthalten detaillierte Regelungen zum Schutz der Bediensteten und zum Verhalten beim Umgang mit Reichsbürgern und Selbstverwaltern. Zu den präventiven Maßnahmen gehören u. a.:
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das Auslösen eines amtsinternen Notrufs per Tastenkombination,
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die Neutralisierung der Bearbeiterdaten im Schriftverkehr,
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das Aussprechen von Hausverboten,
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die Anzeige von strafrechtlich relevantem Verhalten gegenüber Finanzbeamten bei Strafverfolgungsbehörden sowie
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die Inanspruchnahme von Amtshilfe durch die Polizei bei Vollstreckungsmaßnahmen im Außendienst.
Mit den im Vollstreckungsaußendienst tätigen Bediensteten werden zur Eigensicherung und Gefahrenabwehr regelmäßig (mehrmals jährlich) Praxisschulungen (in einer Sporthalle) durchgeführt. Im Rahmen von Sicherheitstrainings für den Arbeitsbereich Fahndung und Strafsachen wurden in gesonderten Veranstaltungen auch Informationen zu eskalationsvermeidender und deeskalierender Kommunikation angeboten. Ein Vollstreckungsverfahren gegen Reichsbürger und Selbstverwalter erfolgt nach allgemeinen Grundsätzen. Wird die Zahlung der geschuldeten Steuer verweigert, wird durch die Finanzämter das Vollstreckungsverfahren durchgeführt. Strafrechtlich relevantes Verhalten gegenüber Finanzbeamten wird zur Anzeige gebracht. Landespolizei Die Angehörigen der Landespolizei werden umfassend zu ‚Reichsbürgern‘ und ‚Selbstverwaltern‘ über verschiedenste Medien, wie zusammenfassende Flyer, Handbücher sowie Handlungsempfehlungen und die Beteiligung an sachbezogenen Fachtagungen, auch über die sogenannte Malta-Masche, informiert. Dabei wird auch auf die Internetseite des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz (MJ) verwiesen. Zudem bietet die Fachhochschule Polizei für die Landespolizei die nachfolgenden Fortbildungslehrgänge mit Inhalten zu ‚Reichsbürgern‘ und ‚Selbstverwaltern‘ an. [...] In der Sicherheitskooperation zur polizeilichen Zusammenarbeit der Länder Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen besteht zudem die Möglichkeit der Teilnahme an der Fortbildungsveranstaltung ‚Reichsbürger‘ der Landespolizei Thüringen. Daneben bietet das Aus- und Fortbildungsinstitut Sachsen-Anhalt für die allgemeine Landesverwaltung den Lehrgang ‚Reichsbürger, Selbstverwalter und Delegitimierer‘ an. Der eintägige Lehrgang informiert über Hintergründe, ideologische Einordnung, typische Argumente und Verhaltensweisen der Anhänger zweier extremistischer Milieus; der Reichsbürger- und Selbstverwalterszene einerseits und des (vom Verfassungsschutz im Jahr 2021 eingerichteten) Bereichs „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ andererseits. [...] Justiz Die Deutsche Richterakademie organisierte – mit Sachsen-Anhalt als Ausrichterland – in den Jahren 2021 bis 2025 je eine Fortbildungsveranstaltung zu dem Thema ‚Umgang mit Staatsleugnern – Reichsbürger, Selbstverwalter, Souveränisten und andere schwierige Klientel’. Im Mai 2026 findet die o.g. Veranstaltung erneut im Rahmen der Deutschen Richterakademie statt. Richterinnen und Richter des Landes Sachsen-Anhalt werden durch das für Aus- und Fortbildung zuständige Referat des MJ über diese Veranstaltung informiert und haben die Möglichkeit, daran teilzunehmen. Darüber hinaus hat im Juni 2025 das Aus- und Fortbildungsinstitut des Landes Sachsen-Anhalt (AFI) ein Seminar angeboten mit dem Thema ‚Reichsbürger, Selbstverwalter und Delegitimierer in Sachsen-Anhalt: Lagebild und Handlungsempfehlungen’, welches auch im Geschäftsbereich des MJ bekannt gegeben wurde. Zusätzlich finden vereinzelt Veranstaltungen in den jeweiligen Zuständigkeitsbereichen statt. So wurde im Februar 2024 im FG Sachsen-Anhalt für alle dort Bediensteten eine Informationsveranstaltung zur Reichsbürger- und Selbstverwalterszene durch einen Dozenten des MI durchgeführt und wurden den Teilnehmenden Handlungsempfehlungen zum Umgang mit entsprechenden Situationen vermittelt. Bei einem LG fand im erfragten Zeitraum eine Informationsveranstaltung zur Reichsbürgerbewegung statt, die von einem Referenten des Landesverfassungsschutzes gestaltet wurde. Zurückliegend wurde an einem AG eine gemeinsame Informationsveranstaltung für Bedienstete dieses AG und der dortigen Stadt durchgeführt. Zudem wurden zur Sensibilisierung u.a. Flyer bei den Bediensteten in Umlauf gegeben. Aus Anlass von Einzelfällen hat es zudem wiederholte behördenübergreifende (zumeist informelle) Besprechungen oder Personalgespräche mit verschiedenen Bediensteten zu dieser Thematik gegeben. An anderen AG werden Schulungen zum Umgang mit sozial schwierigen Persönlichkeiten angeboten. Daneben finden Sensibilisierungen bzw. Teambesprechungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter statt, insbesondere zur ordnungsgemäßen Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen und Verhandlungen. Allgemein bestehen in solchen Fällen weitere Angebote wie etwa psychologische Betreuung oder Supervision. Zusätzlich besteht für die AG die Möglichkeit, durch den Erlass von Hausverfügungen Festlegungen im Umgang mit potentiell gefährlichen Bürgern zu treffen.“
Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin
