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Bayerische Steuerverwaltung im Ländervergleich

aus wistra 5/2026

Im Landtag von Bayern wurde die Staatsregierung gefragt:

1. Welche Rangnummer nimmt Bayern ein beim Kriterium „Personal in der Steuerverwaltung zu Einwohnerzahl“?

2. Welche Rangnummer nimmt Bayern ein beim Kriterium „Personal in der Steuerverwaltung zu Einkommen-/Körperschaftsteuerfällen“?

3. Welche Rangnummer nimmt Bayern ein beim Kriterium „Betriebsprüfer zu Zahl der Betriebe“?

4. Welche Rangnummer nimmt Bayern ein beim Kriterium „Umsatzsteuersonderprüfer zu Zahl der Unternehmen“?

5. Welche Rangnummer nimmt Bayern ein beim Kriterium „Personalbedarf zu Ist-Besetzung in der Steuerfahndung“?

In der Antwort hierzu heißt es betreffend die „Rangnummer(Drs. 19/8123):

  • 9. Platz
  • 15. Platz
  • 14. Platz
  • 15. Platz

Zu Sachverhaltsgruppe 5 könne nichts gesagt werden. Im Übrigen:

„Ein formales Ranking zur Personalausstattung hat keine Aussagekraft über die Arbeitsfähigkeit der Steuerverwaltung eines Landes. Dies zeigen insbesondere die regelmäßig über dem Bundesdurchschnitt liegenden Mehrergebnisse der bayerischen Prüferinnen und Prüfer.“

Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin


Verlag C.F. Müller

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