aus wistra 5/2026
In der Hamburger Bürgerschaft ist ausgeführt worden, dass die Hamburger Finanzverwaltung Dreh- und Angelpunkt für Steuergerechtigkeit ist. Auch wenn die zugrunde liegenden Besteuerungssätze „unserer Auffassung nach immer noch zu ungerecht sind, also hohe Einkommen und Reichtum zu niedrig und kleine und mittlere Einkommen zu hoch besteuert werden“, gäbe es ein großes Potential für Mehreinnahmen durch Steuerprüfungen. Das könne auch durch Zahlen bestätigt werden:
„Steuer-Sonderprüfungen und Steuer-Außenprüfungen bringen enorme Mehreinahmen ein. Dabei übersteigt das Mehrergebnis den Aufwand, also die Mehrkosten für das benötigte Personal. Voraussetzung für die Durchsetzung von Steuergerechtigkeit und die Erbringung von Steuererlösen ist jedoch eine personell und inhaltlich gut aufgestellte sowie koordiniert agierende Finanzverwaltung.“
Der Senat merkt vorab Folgendes an (Drs. 23/2961):
„Aufgrund bundeseinheitlicher Regelungen im Steuerbeamtenausbildungsgesetz (StBAG) können offene Stellen in der Hamburger Steuerverwaltung in weiten Teilen ausschließlich durch selbst ausgebildetes Personal besetzt werden. Bereits seit geraumer Zeit bildet die Finanzverwaltung aufgrund der hohen Bedarfe an den zur Verfügung stehenden Kapazitätsgrenzen aus. Mit Blick auf die aktuell anspruchsvollen demografischen und arbeitsmarktbedingten Rahmenbedingungen können jedoch nicht alle offenen Stellen stets zeitgerecht nachbesetzt werden. Abgesehen von vereinzelten unterjährigen Rückkehrerinnen und Rückkehrern aus einer Beurlaubung kann Personal aus den beiden Ausbildungsgängen der Steuerverwaltung nur nach den Laufbahnprüfungen Ende August beziehungsweise Ende September zielorientiert eingesetzt werden. Die Steuerverwaltung setzt daher seit Jahren verstärkt tarifbeschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf Arbeitsplätzen, die dieses fachlich und technisch zulassen, ein. Auf Arbeitsplätzen der Laufbahngruppe 1.2 stehen hier Bereiche wie die Erhebungsstellen, Aufgaben im Buchhaltungsbereich im Finanzamt für Steuererhebung und aktuell die Kassen-Nachschau in der steuerlichen Außenprüfung im Fokus. Für Arbeitsplätze der Laufbahngruppe 2.1 werden Tarifbeschäftigte insbesondere für den Erhebungsbereich sowie als IT‑Fachkräfte gesucht.“
Für die Jahre 2024 und 2025 ergibt sich folgende Personalübersicht:
|
Fachbereich |
Haushalts-Ist |
Arbeits-Ist |
Haushalts-Ist |
Arbeits-Ist |
|
Veranlagung |
1.238,6 |
1.168,4 |
1.240,6 |
1.161,4 |
|
Betriebsprüfung |
592,5 |
570,0 |
568,5 |
546,9 |
|
Steuerfahndung |
96,8 |
95,0 |
92,7 |
90,9 |
|
IT |
128,7 |
124,2 |
145,0 |
140,5 |
|
USt-Sonderprüfung |
45,4 |
40,0 |
44,1 |
37,8 |
Der rechnerische Personalbedarf wird für die Steuerfahndung wie folgt bemessen:
- 109 (2024)
- 112 (2025)
Überlastungsanzeigen gab es in diesem Zusammenhang keine. Die Krankenquote lag bei 10,4 % (2024) bzw. 10,2 % (2025).
Beim Finanzamt für Prüfungsdienste und Strafsachen in Hamburg sind die nachfolgenden Sondereinheiten eingerichtet:
- Zentralstelle zur Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung (ZEUS)
- Sondersachgebiet zur Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung
- Sondersachgebiet Dienstleistungsketten
- Ermittlungsgruppe Rotlicht
- Servicestelle Steueraufsicht (ServiSta)
- VAM (Vermögensabschöpfung)
- Ermittlungsgruppe Leaks
- Ermittlungsgruppe Cum/Ex und Cum/Cum
- Korruption
- Partnerstelle Steuer
- Vorprüfstelle
- Geldwäsche
- Verbindungsbeamter beim Landeskriminalamt
- Schwerpunktbearbeitung Kassen
Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin
