Gesetzentwurf zu Abkommen mit Liechtenstein beschlossen
Das Bundeskabinett hat gestern den Entwurf eines Vertragsgesetzes zum Steuerinformationsabkommen mit Liechtenstein beschlossen. Das Abkommen, das im September 2009 in Vaduz unterzeichnet wurde, soll damit in nationales Recht umgesetzt werden. Es sieht entsprechend dem OECD-Standard vor, dass auf Ersuchen Informationen ausgetauscht werden, die voraussichtlich erheblich für die Durchführung eines Besteuerungsverfahrens oder eines Steuerstrafverfahrens im ersuchenden Staat sind. Dies soll den Auskunftsaustausch künftig nicht nur in Fällen der Steuerhinterziehung ermöglichen, sondern bereits für das normale Veranlagungsverfahren, ohne dass der Verdacht einer Steuerstraftat dargelegt werden muss. Dem Gesetzentwurf müssen jetzt noch Bundestag und Bundesrat zustimmen.

