Deutsche Bahn muss Chefermittlerin wieder einstellen
Das Berliner Arbeitsgericht hat nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung (SZ) die Entlassung der Chefermittlerin bei Korruptionsdelikten der Deutschen Bahn für unrechtmäßig erklärt. Das Unternehmen müsse die Frau wieder einstellen, die Mitte 2009 im Zusammenhang mit der Datenaffäre entlassen worden sei. Die Frau soll laut SZ an Aufträgen an einen fragwürdigen Dienstleister beteiligt gewesen sein, der an der Ausspähung der Bahn-Belegschaft mitgewirkt habe. Nach Ansicht des Gerichtes könne es aber bei begründetem Verdacht von Korruption durchaus erforderlich sein, personenbezogene Daten von Mitarbeitern, aber auch von deren Familien abzugleichen, da kriminelle Geschäfte häufig über nahe Angehörige abgewickelt würden. Da die Deutsche Bahn das Landesarbeitsgericht anrufen wolle, sei das Urteil noch nicht rechtskräftig.
Aktenzeichen 38Js 12879/09

