Aktuelle Ausgabe 8/2010
8/2010, 29. Jahrgang, Seite 281-320
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Zur Strafbarkeit der Fälschung von Maestro-Karten
Der Einsatz von Zahlungskarten ist aus dem heutigen Wirtschaftsleben nicht mehr wegzudenken; gleichzeitig beschäftigt deren Fälschung zunehmend die Gerichte. Im Hinblick auf die Maestro-Karten stellt sich dabei die Frage, ob ihre Fälschung von § 152b oder ,,nur" von § 152a StGB erfasst wird, was davon abhängt, ob es sich um Zahlungskarten mit oder ohne Garantiefunktion handelt. Im Schrifttum wird unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des BGH aus dem Jahr 2000 zur Fälschung von (ehemaligen) Euroscheck-Karten, die generell als Karten mit Zahlungsgarantie (auch außerhalb ihres eigentlichen Garantiebereichs) angesehen wurden, auch Maestro- Karten solch eine Zahlungsgarantie zugesprochen. Demgegenüber wird in dem Beitrag dargelegt, dass die Abschaffung des Euroscheck-Verkehrs sowie die Erweiterung der Fälschungsdelikte in Umsetzung eines EU-Rahmenbeschlusses und auch die neuere Rechtsprechung dafür sprechen, die Fälschung von Maestro-Karten nur als ,,einfache" Zahlungskartenfälschung i.S.v. § 152a StGB einzuordnen.... » mehr

