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Nordrhein-Westfalen: Cum/Ex II

aus wistra 3/2024

Auch im Landtag von Nordrhein-Westfalen war Cum/Ex wieder ein Thema (Vorlage 18/1798). Das Finanzministerium führte aus, dass die Aufarbeitung der in NRW bekannt gewordenen Cum/Ex-Fälle weiterhin „mit Hochdruck“ erfolgt und noch nicht abgeschlossen ist. Durch das Bundesministerium der Finanzen erfolge regelmäßig zum Jahreswechsel eine Abfrage zum Stand der Ermittlungen bei den obersten Finanzbehörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern. Zum Stichtag 31.12.2022 ergaben sich bezogen auf NRW folgende Abfrageergebnisse:

  • insgesamt 52 in Bearbeitung befindliche Cum/Ex-Verdachtsfälle mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragsteuer inkl. Solidaritätszuschlag i.H.v. rund 1 Mrd. EUR waren gemeldet;
  • betroffen sind die Jahre 2001 bis 2011;
  • in 19 dieser Fälle wurden inzwischen Steuern i.H.v. rund 650 Mio. EUR zurückgefordert;
  • gegen die erlassenen Rückforderungsbescheide sind derzeit noch Rechtsbehelfsverfahren anhängig;
  • finanzgerichtliche Klageverfahren sind aus diesem Grund bisher nicht anhängig geworden;
  • in allen aktuell noch in Bearbeitung befindlichen Cum/Ex-Verdachtsfällen droht derzeit keine Verjährung.

Abschließend heißt es: „In Nordrhein-Westfalen konnten bislang 17 Fälle rechtskräftig erledigt werden. Hierbei konnte ein Steuerschaden in Höhe von insgesamt rund 40 Mio. Euro durch den Erlass von Bußgeldbescheiden erfolgreich beseitigt werden“. Gegen wen sich diese Bescheide richten und auf welcher Rechtsgrundlage sie ergangen sind (§ 30 OWiG?), wird nicht mitgeteilt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin


Verlag C.F. Müller

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