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Berlin: Arbeitsausbeutung und Schwarzarbeit

aus wistra 2/2024

Im Berliner Abgeordnetenhaus wurde zur behördlichen Ermittlungstätigkeit berichtet (Drs. 19/17097). Strafrechtlich betraf es zunächst Verfahren zum Vorwurf des Menschenhandels (§ 232 StGB), der Zwangsarbeit (§ 232b StGB) und der Ausbeutung der Arbeitskraft (§ 233 StGB). Zum Vorwurf der Schwarzarbeit führt die Senatsverwaltung für Arbeit und Soziales aus, dass diese naturgemäß in einem Dunkelfeld stattfindet. Deshalb lägen der Generalzolldirektion – Direktion VII keine belastbaren Informationen über das Gesamtaufkommen von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung in Berlin vor. Die Staatsanwaltschaft Berlin merkt in diesem Zusammenhang an, dass § 1 SchwarzArbG den Rechtsbegriff der „Schwarzarbeit“ definiere. Es handele sich dabei um Sachverhalte, für die im Land Berlin eine Vielzahl unterschiedlicher Behörden zuständig sind, weswegen eine einheitliche Beantwortung nicht möglich sei. Im Bereich der Bekämpfung von Schwarzarbeit, illegaler Beschäftigung und Mindestlohnverstößen sei im gesamten Bundesgebiet in der Hauptsache der Arbeitsbereich Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung (FKS) zuständig. Dieser überprüfe routinemäßig sämtliche Wirtschaftsbereiche (z.B. Baugewerbe, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe), mithin Gewerbe, in denen es erfahrungsgemäß immer wieder zu Schwarzarbeit komme.

Das Bezirksamt Pankow (Abteilung Umwelt und öffentliche Ordnung, Ordnungsamt, Zentrale Stelle Bekämpfung Schwarzarbeit-Berlin [ZSBS-B]) ist in Berlin die nach Landesrecht für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Schwarzarbeitsgesetz zuständige Behörde und unterstützt als sog. Zusammenarbeitsbehörde auch die Behörden der Zollverwaltung bei ihren Prüfungen. Hinzukommt der für die Gewerbeüberwachung zuständige Gewerbeaußendienst des Landeskriminalamtes (gem. § 2 Abs. 4 S. 1 ASOG i.V.m. Zuständigkeitskatalog Ordnungsaufgaben [ZustKatOrd]) sowie die für die Schließungsmaßnahmen zuständigen Ordnungsämter der Bezirke (§ 16 Abs. 3 HwO). Der Themenbereich der organisierten illegalen Beschäftigung wird bei der Staatsanwaltschaft Berlin in der Abteilung 246 bearbeitet. Die Verfahren rekrutieren sich dort schwerpunktmäßig aus dem Bereich des Bauhaupt- und -nebengewerbes. Generell sei dort festzustellen, dass zunehmend zur Gewinnmaximierung mit ausgeprägten und gut organisierten kriminellen Strukturen gearbeitet wird. Diese Strukturen würden auch dazu genutzt, Steuern zu hinterziehen und Arbeiter und Arbeiterinnen illegal zu beschäftigen.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin


Verlag C.F. Müller

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