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NRW: Cum/Ex

aus wistra 2/2024

Die Aufarbeitung der in NRW bekannt gewordenen Cum/Ex-Fälle erfolge weiterhin mit Hochdruck und sei noch nicht abgeschlossen. Hierauf weist das Finanzministerium NRW in einer Vorlage für den Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages hin (Drs. 18/1798). Durch das Bundesministerium der Finanzen erfolge regelmäßig zum Jahreswechsel eine Abfrage zum Stand der Ermittlungen bei den obersten Finanzbehörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern. Zum Stand per 31.12. würden sich – bezogen auf NRW – folgende Abfrageergebnisse ergeben:

Es wurden insgesamt 52 in Bearbeitung befindliche Cum/Ex-Verdachtsfälle mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragsteuer inkl. Solidaritätszuschlag i.H.v. rund 1 Mrd. EUR gemeldet. Betroffen sind die Jahre 2001 bis 2011. In 19 dieser Fälle wurden inzwischen Steuern i.H.v. rund 650 Mio. EUR zurückgefordert. Gegen die erlassenen Rückforderungsbescheide sind derzeit noch Rechtsbehelfsverfahren anhängig. In NRW konnten bislang 17 Fälle rechtskräftig erledigt werden. Hierbei habe ein Steuerschaden i.H.v. insgesamt rund 40 Mio. EUR „durch den Erlass von Bußgeldbescheiden“ erfolgreich beseitigt werden können.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin


Verlag C.F. Müller

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