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Nordrhein-Westfalen: Finanzkriminalität

Aus wistra 12/2023

Im Landtag von NRW (Haushalts- und Finanzausschuss) ist über sanktionsrechtliche Themen der Finanzverwaltung berichtet worden (APr 18/308):

„Ich würde Ihnen gern aus einer recht aktuellen Entwicklung, die in den letzten Tagen innerhalb der Finanzverwaltung mit den Personalvertretungen und den Dienststellenleitern besprochen worden ist, unmittelbar zur Gründung eines neuen Landesamtes zur Bekämpfung der Finanzkriminalität in Nordrhein-Westfalen berichten. [...] Das ist eine Frage der Durchsetzung des Rechtsstaates auch im Vergleich zu den redlichen Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmerinnen und Unternehmern. Wir glauben, das ist etwas, was nach dem Prinzip „Follow the Money“ tatkräftig erfolgen sollte.

[...] Wir haben entsprechende Rahmenbedingungen und können nun sicher sagen, dass wir zum 1.1.2024 mit der Behörde starten können. Wir wollen einen gestuften Aufbau dieser Behörde vornehmen. Am Ende des Prozesses soll eine vollständig integrierte Behörde zur Bekämpfung von Finanzkriminalität einschließlich Steuerkriminalität stehen, in der Fachexpertise und Ressourcen effizienter gebündelt werden. Eine solche integrierte Behördenstruktur gewährleistet bestmöglich auch die Verzahnung und einheitliche Koordinierung von Ermittlungsverfahren. Das hat etwas mit den [...] Ansprechpartnern zu tun, die wir von außen haben, ob das Europol ist, ob das die Europäische Staatsanwaltschaft ist, ob das die Bundesbehörden sind oder ob das andere in Nordrhein-Westfalen wie LKA oder Staatsanwaltschaften sind. Wir haben es so organisiert, dass wir in einem ersten Schritt alle Spezialstrukturen, die es schon in den Steuerfahndungsämtern gibt, in ein neues zentrales, zunächst elftes Finanzamt bündeln. Dieses wird dann im nächsten Schritt in eine zentrale Struktur aller Fahndungsämter überführt.

Wir werden fahndungsspezifische IT-Themen bündeln können. Wir werden Sondereinheiten nicht nur bündeln, sondern aus der Zusammenführung verschiedener Einheiten zum Teil auch neu gründen können. Wir lassen uns von dem Leitgedanken leiten [...], dass wir durch die moderne IT-Technik und entsprechende Vorrichtungen organisatorischer Art sicherstellen, dass das Personal sich räumlich nicht von seinem Arbeitsplatz verändern muss. Natürlich wird der eine oder andere aus den Spezialstrukturen auch mal an einem zentralen Ort mit anderen zusammenkommen müssen. So ist aber heute schon die Arbeit in der Steuerfahndung. Die ist sehr viel stärker in Sonderermittlungsgruppen, in Ermittlungseinheiten, Kommissionen und ähnlichem organisiert. Die haben zwar einen festen Dienstsitz, sind aber nicht immer am gleichen Ort. Insofern wollen wir die vorhandenen Möglichkeiten nutzen und haben uns überlegt, dass dieses neue Amt in drei Abteilungen gegliedert sein soll: in eine Zentralabteilung, in eine Abteilung „Analyse und Strategie“ und in eine Abteilung zur Finanzkriminalität und organisierten Kriminalität. Das wird beispielsweise auch alles umfassen, was bisher in der Taskforce als Schnittstelle zu Staatsanwaltschaften und LKA war. Die Schnittstelle bleibt natürlich erhalten; sie wird eher gestärkt, was bei Cum-Ex-Ermittlungen auch passiert ist.

Zum 1.1.2025 wollen wir die Ämter in regionale Abteilungen umgliedern, aber die zehn örtlichen Standorte erhalten. Wir werden regionale Zuschnitte so vornehmen, dass die Personalstärken angeglichen werden. Die Ämter sind heute sehr unterschiedlich groß. Wir wollen insbesondere, dass der Aufbaustab dieses neuen Landesamtes ein Modell entwickelt, wie diese Einheiten sinnvoll das Gesamte ergänzen.

Ich wollte Sie über diese Frage der Organisationsstruktur frühzeitig in Kenntnis setzen. Wir werden noch eine Vielzahl von organisatorischen Schritten haben. Wir wollen insbesondere neben der personellen Struktur auch das IT-Thema sehr viel stärker mit den Ressourcen in den Blick nehmen, die wir schon haben, und mit solchen, die wir neu schaffen. Das ist etwas, was in den letzten Monaten sehr deutlich geworden ist. Es geht darum, wie man bestimmte Methoden der algorithmengestützten Analyse nutzen kann, um Massendaten besser auszuwerten und KI für die Fahndungsarbeit zu nutzen. Dazu gibt es schon bestimmte Elemente in bestimmten Spezialstrukturen. Wenn Sie die nicht nur in einer Spezialstruktur verfügbar machen, sondern für alle Spezialstrukturen, dann haben Sie einen ganz erheblichen Know-how-Gewinn, ohne zunächst viel Geld in die Hand nehmen zu müssen. [...].“

Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin


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