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Baustellenunfälle in Bayern

Aus wistra 8/2023

Im bayerischen Landtag wurde nach Baustellenunfällen gefragt. Das zuständige Ministerium teilt hierzu mit (Drs. 18 / 27688), dass für Kontrollen nach dem Arbeitsschutzgesetz und der Baustellenverordnung die Zuständigkeit bei den Gewerbeaufsichtsämtern bei den Regierungen liegt. Für Kontrollaufgaben für den gesamten Bereich „Arbeitsschutz“ hätten der Bayerischen Gewerbeaufsicht im Jahr 2018 rund 330, im Jahr 2019 rund 325, im Jahr 2020 rund 316 und im Jahr 2021 rund 332 Aufsichtsbeamte in Vollzeitäquivalenten zur Verfügung gestanden. Die Bayerische Gewerbeaufsicht sei neben den Kontrollen „Arbeitsschutz auf Baustellen“ für den Vollzug einer Vielzahl weiterer Vorschriften aus dem Bereich des Arbeits‑, Gefahren- und Verbraucherschutzes zuständig.

Die Anzahl der Verwarnungen, Bußgelder und Strafanzeigen werde im Tabellenteil der Jahresberichte der Bayerischen Gewerbeaufsicht veröffentlicht. Eine Auflistung der Ahndungen aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken erfolge hierbei nicht. Die Zahlen für das Jahr 2022 lägen aktuell noch nicht vor. Die durchschnittliche Höhe der Bußgeldsummen bezogen auf Baustellenkontrollen werde statistisch nicht erfasst.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin


Verlag C.F. Müller

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