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Hessen: Cum-Ex-Korrekturen

Aus wistra 6/2023

Im Landtag von Hessen wurde gefragt, wann mit dem Abschluss der Korrektur der wegen des „Cum-Ex-Skandals“ zu überarbeitenden Gewerbesteuerbescheide gerechnet wird. Der zuständige Staatsminister erklärte hierzu, dass die hessische Steuerverwaltung bislang zahlreiche Cum-Ex-Fallgestaltungen mit bundesweiten bzw. internationalen Strukturen aufgegriffen habe. Um alle Fallkomplexe abschließend steuerrechtlich bewerten zu können, seien vielschichtige und umfangreiche Sachverhaltsermittlungen erforderlich. Wie auch der aktuellen Presseberichterstattung zu entnehmen sei, seien zahlreiche steuerstrafrechtliche Ermittlungsverfahren anhängig, bei denen die umfangreichen Sachverhaltsermittlungen noch nicht abgeschlossen sind. Einerseits seien die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zur Ermittlung der Höhe des Gewinns festzustellen, und andererseits müssten die Fälle einer steuerstrafrechtlichen Beurteilung zugeführt werden. Ob und in welchem Umfang sich in diesen Verfahren letztendlich Auswirkungen auf den Gewinn aus Gewerbebetrieb und damit auf die Höhe der Gewerbesteuer ergeben, müsse der Prüfung im jeweiligen Einzelfall vorbehalten bleiben (Plenarprotokoll 10110).

Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin


Verlag C.F. Müller

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