Logo C.F. Müller
Cum-Ex and next

Aus wistra 5/2020

In der Hamburgischen Bürgerschaft ist unter der o. a. Überschrift durch die Landesregierung darauf hingewiesen worden, dass die zuständigen Behörden nachdrücklich für den konsequenten Vollzug der Steuergesetze sorgen und unzulässige Steuergestaltungen mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln bekämpfen würden. Die Finanzbehörden in Hamburg unternähmen nach wie vor alle Anstrengungen, um Cum-Ex-Geschäfte und Cum-Cum-Transaktionen aufzudecken. Dabei würden keine anderen Maßstäbe als im übrigen Bundesgebiet gelten.

Der Senat sieht sich im Hinblick auf das Steuergeheimnis nach § 30 Abs. 1 und 2 AO daran gehindert, solche Auskünfte zu erteilen, die Rückschlüsse auf die jeweiligen Einzelfälle zulassen würden. Daher seien zu verschiedenen nachgefragten Punkten konkrete Angaben – und zwar weder in positiver noch in negativer Hinsicht – nicht möglich (Drs. 21/19283).

Ausgeführt wird allerdings etwa zur Personalsituation: Die Anzahl der gemäß bundeseinheitlicher Personalübersicht zur Verfügung stehenden Vollkräfteanteile bei der Staatsanwaltschaft Hamburg betreffend die Sachgebiete 40 bis 44 wird aufgeschlüsselt:

40: Wirtschaftsstrafsachen im Sinne des § 74c GVG mit Ausnahme der Verfahren, in denen allein Anklage zum Strafrichter oder ein Strafbefehlsantrag, falls bei diesem nach Einspruch der Strafrichter entscheiden soll, in Betracht kommen; bei Einstellung ist maßgeblich, ob die Sache nach Art und Umfang mindestens zur Zuständigkeit des Schöffengerichts
gehört hätte
41: sonstige Wirtschaftsstrafsachen (soweit nicht Sachgebiet 44)
42: Steuerstrafsachen (soweit nicht Sachgebiet 40)
43: Geldwäschedelikte nach § 261 StGB 44 Straftaten im Sinne des § 74c Absatz 1 GVG, die von nicht gewerbsmäßigen Abnehmern über das Internet begangen wurden (soweit nicht Sachgebiet 40).
Zur Anzahl der in den Jahren 2015 bis 2019 (3. Quartal) neu eingegangenen Ermittlungsverfahren in den Sachgebieten 40 bis 44 bei der Staatsanwaltschaft Hamburg werden folgende Daten mitgeteilt:

  2015 2016 2017 2018 2019
Bekanntsachen    3.295 3.394 3.160 2.892 2.364
Unbekanntsachen    73 79 56 56 k.A.

Zur Dauer der in den Jahren 2015 bis 2019 (3. Quartal) erledigten Ermittlungsverfahren in den Sachgebieten 40 bis 44 (Bekanntsachen) bei der Staatsanwaltschaft Hamburg (in Monaten) wird ausgeführt:

  2015 2016 2017 2018 2019
Bekanntsachen    5,1 5,4 5,1 5,4 4,5

Zur Erledigungsstatistik wird für das Landgericht Hamburg (Erste Instanz – Wirtschaftsstrafkammer) mitgeteilt:

  2015 2016 2017 2018 2019
Bestand zu Beginn des Jahres 39 35 28 38 33
Neuzugänge    13 15 23 16 15
Erledigte Verfahren 17 22 13 21 12
Bestand am Ende des Jahres 35 28 38 33 36
Durchschnittliche Verfahrensdauer (in Monaten) 15,8 22,8 23,3 18,3 12,6

Zur Erledigungsstatistik wird für das Landgericht Hamburg (Berufungsinstanz Wirtschaftsstrafkammer) mitgeteilt:

  2015 2016 2017 2018 2019
Bestand zu Beginn des Jahres 29 30 37 57 50
Neuzugänge    27 17 56 35 26

 

  2015 2016 2017 2018 2019
Erledigte Verfahren 26 10 36 42 47
Bestand am Ende des Jahres 30 37 57 50 29
Durchschnittliche Verfahrensdauer (in Monaten) 7,2 10,3 12,1 14,9 14,6

Eine Statistik, wie viele der Wirtschaftsstrafverfahren Cum- Ex-Geschäfte betreffen, wird auskunftsgemäß nicht geführt. Die händische Auswertung in der ersten Instanz von 121 Vorgängen und bei den Berufungen von 190 Vorgängen (Berechnung: Anfangsbestand plus die jährlich neu hinzugekommenen Verfahren) sei in der für eine Parlamentarische Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin
 


Verlag C.F. Müller

zurück zur vorherigen Seite